Sparkonto18
Das Sparkonto18 ist ideal für Eltern, die auf den Namen ihrer Kinder Vermögen zu einem Vorzugszins ansparen möchten. Während der Minderjährigkeit verwalten die Eltern das Guthaben (Kindsvermögen) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres geht das Verfügungsrecht automatisch auf das Kind über.
Vorteile
- Attraktiver Vorzugszins
- Kostenlose Kontoführung
- Jährlicher Kontoauszug
- Kontoabfragen rund um die Uhr mit e-Banking
Zinssatz |
Eignung/Zweck | Vermögensbildung im Rahmen von Kindesvermögen durch die Eltern. Das Sparkonto18 wird ausschliesslich durch die Eltern auf den Namen des Kindes eröffnet. Einzig die Eltern haben die Verfügungsberechtigung, diese ist gesetzlich eingeschränkt. Es können keine Vollmachten an Dritte erteilt werden. Die Übertragung an den Jugendlichen erfolgt bei Erreichen der Volljährigkeit. |
Verrechnungssteuer | 35% ab Bruttozinsertrag CHF 200.– pro Jahr |
Rückzugsmöglichkeiten | bis CHF 20'000.- pro Monat, für höhere Beträge 3 Monate Kündigungsfrist |
Kontoüberziehung | nicht möglich |
Kontoführung | kostenlos |
Buchungsspesen | keine |
Weitere Transaktionsspesen | keine |
Porti | kostenlos |
Fremdspesen | keine |
Kontoauszüge | jährlich, kostenlos |
Kontoabschluss | jährlich per 31.12. |
Saldierungsspesen | keine |
e-Banking | Abfragen möglich, Kontoauszug als e-Dokument möglich |
Dienstleistungen
|
Barverkehr, Einzahlungsscheine für Eigeneinzahlungen, nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt, keine Lohneingänge |
Bemerkungen | Auszahlungen sind nur in begrenztem Umfang gemäss Artikel 320 des Zivilgesetzbuches ZGB (Kosten des Unterhalts, der Erziehung oder der Ausbildung mit Bewilligung der Kindesschutzbehörde) möglich. Das Sparkonto18 wird ausschliesslich durch die Eltern auf den Namen des Kindes eröffnet. |
Zinssatz |
Eignung/Zweck | Vermögensbildung im Rahmen von Kindesvermögen durch die Eltern. Das Sparkonto18 wird ausschliesslich durch die Eltern auf den Namen des Kindes eröffnet. Einzig die Eltern haben die Verfügungsberechtigung, diese ist gesetzlich eingeschränkt. Es können keine Vollmachten an Dritte erteilt werden. Die Übertragung an den Jugendlichen erfolgt bei Erreichen der Volljährigkeit. |
Verrechnungssteuer | 35% ab Bruttozinsertrag CHF 200.– pro Jahr |
Rückzugsmöglichkeiten | bis CHF 20'000.- pro Monat, für höhere Beträge 3 Monate Kündigungsfrist |
Kontoüberziehung | nicht möglich |
Kontoführung | kostenlos |
Buchungsspesen | keine |
Weitere Transaktionsspesen | keine |
Porti | kostenlos |
Fremdspesen | keine |
Kontoauszüge | jährlich, kostenlos |
Kontoabschluss | jährlich per 31.12. |
Saldierungsspesen | keine |
e-Banking | Abfragen möglich, Kontoauszug als e-Dokument möglich |
Dienstleistungen
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Barverkehr, Einzahlungsscheine für Eigeneinzahlungen, nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt, keine Lohneingänge |
Bemerkungen | Auszahlungen sind nur in begrenztem Umfang gemäss Artikel 320 des Zivilgesetzbuches ZGB (Kosten des Unterhalts, der Erziehung oder der Ausbildung mit Bewilligung der Kindesschutzbehörde) möglich. Das Sparkonto18 wird ausschliesslich durch die Eltern auf den Namen des Kindes eröffnet. |
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