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Dieser unabhängige Ratgeber-Inhalt der Beobachter-Edition wurde zur Onlinepublikation an Clientis lizenziert.
Renten- und Kapitalbezug organisieren
Sie stehen kurz vor der Pensionierung, erreichen demnächst das Rentenalter. Dann sollten Sie die AHV-Ausgleichskasse kontaktieren. Denn die AHV-Altersrente wird nicht automatisch ausgezahlt, man muss sich dafür anmelden. Am besten reichen Sie Ihre Anmeldung drei bis vier Monate vor dem Stichtag ein, damit die AHV genug Zeit hat, um die Höhe Ihrer Rente zu berechnen. Das Formular für die Anmeldung finden Sie auf der Website der AHV.
Gut zu wissen |
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Wenn Sie über das Rentenalter hinaus berufstätig sind, kann es sich lohnen, die AHV-Rente aufzuschieben. Das ist für maximal fünf Jahre möglich. Aktuell erhöht sich Ihre Rente bei einem einjährigen Aufschub um 5,2 Prozent, bei längerem Aufschub um entsprechend mehr. Die Erhöhungssätze werden voraussichtlich 2027 an die Lebenserwartung angepasst. Einen solchen Aufschub müssen Sie bei der AHV explizit beantragen. Sonst wird später die Rente rückwirkend per ordentlichem Pensionierungsdatum und ohne Zuschlag ausgezahlt. |
Was gilt bei der Pensionskasse?
Im Reglement Ihrer Pensionskasse sind die Details zur Anmeldung für den Bezug der Rente festgehalten. Am besten fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach; auch Ihr Arbeitgeber kann Ihnen behilflich sein. Auch bei der Pensionskasse ist ein Aufschub der Pensionierung bis maximal zum 70. Geburtstag möglich.
Planen Sie, Ihr Altersguthaben oder einen Teil davon in Kapitalform zu beziehen, müssen Sie dies der Pensionskasse rechtzeitig mitteilen – bei vielen Vorsorgeeinrichtungen beträgt die Frist drei Monate bis ein Jahr, bei einigen können es aber auch drei Jahre sein. Erkundigen Sie sich rechtzeitig (mehr zum Thema «Rente oder Kapital?» lesen Sie hier).
Wichtig |
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Die Anmeldefrist für den Kapitalbezug gilt auch bei einer Frühpensionierung. Wenn Sie also beispielsweise mit 62 in Pension gehen wollen, müssen Sie den Kapitalbezug oft bis 61, unter Umständen aber auch schon bis 59, angemeldet haben. Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Pensionskasse, was genau gilt. |
Und die Säule 3a?
Beim Bezug Ihrer Säule-3a-Guthaben sind Sie ein Stück weit flexibel: Sie können das Geld bis zu fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter beziehen. Auch ein Aufschub des Bezugs um maximal fünf Jahre ist möglich, solange Sie noch berufstätig sind und ein AHV-pflichtiges Einkommen haben.
Diese Flexibilität ist vor allem dann wichtig, wenn Sie mehrere 3a-Konten oder -Versicherungen besitzen oder wenn Sie sich einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens als Kapital auszahlen lassen. Mit einer geschickten Staffelung der Bezüge können Sie die Kapitalleistungssteuern ein Stück weit reduzieren. Ein Beispiel für einen solchen gestaffelten Bezug finden Sie unter «Vorsorgekapital beziehen: mit Staffelung Steuern optimieren».
Gut zu wissen |
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Wenn Sie eine 3a-Vorsorgepolice abgeschlossen haben, gilt der Versicherungsvertrag. Ist darin eine Laufzeit bis 65 festgehalten, müssen Sie bei einem vorzeitigen Bezug mit Verlusten rechnen. |
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